Vereinigte Faschingszüge

Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen und Vorgaben der verschiedenen Faschingsumzüge und für die Planungssicherheit der Teilnehmer haben sich die Veranstalter von Faschingsumzügen aus den Landkreisen Traunstein und Berchtesgaden zu einer Vereinigung zusammengeschlossen.  

Mitglieder der Vereinigung sind:

Die Elfer Trostberg   Veitsgroma Zunft   Sing Sang Teisendorf   Traun-Narrischen Traunreut   Oidnmarkter Bochratzn   So Halunke Waging am See

 

Achtung: Es gibt wieder eine Veranstaltung für alle Teilnehmer mit Wägen an unseren Faschingszügen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer nicht daran teilnimmt, kann sich auch nicht für die Faschingszüge anmelden.

Bitte nur 2-3 Personen pro Wagen.

 

Termin ist Dienstag 14. Januar 2025,

Gasthaus zur Post Kammer,

Beginn 19:30 Uhr.

 

 

Ein einziges Anmeldeformular ist für alle Veranstaltungen gültig. Die Teilnehmer müssen nur Ihre gewünschten Veranstaltungen dementsprechend auf dem Formular ankreuzen und vollständig ausfüllen. Für Fußgruppen ist das Anmeldeformular ebenfalls notwendig und es sind die erforderlichen Punkte (bis Seite 3) auszufüllen.

Und an: vereinigtefaschingsvereine@gmail.com zu senden.

Bitte das Formular downloaden und das beschreibbare PDF-Formular elektronisch ausfüllen, damit es leichter zu lesen ist!  Vielen Dank.

 

Anmeldeschluss ist der 26. Januar 2025.

 

Für die Teilnehmer mit einem Fahrzeug sind die zusätzlichen Anmeldeblätter (Seite 4+5) erforderlich. 
Die Erfahrungen der letzten Jahre mit unseren TÜV-Gutachtern hat gezeigt, dass der Großteil der Wägen nicht das vollständige TÜV-Gutachten nach den Vorschriften der "2. StVR Ausnahme VO" benötigt. Sind die vorgegebenen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte der Betriebserlaubnis nicht überschritten und sind die Veränderungen nicht "wesentlich" gemäß dem "Merkblatt für Faschingszüge-Brauchtum" so reicht das Vorliegen der Betriebserlaubnis und eine Bestätigung zur Einhaltung der Vorgaben durch einen KFZ-Sachkundigen.

 

Die Originale der Betriebserlaubnis, Bestätigung durch KFZ-Sachkundigen und/oder TÜV-Gutachten sind bei jeder Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Regional gelten auch noch besondere Regelungen welche Ihr in den nachfolgenden Seiten findet.

 

Wir wünschen Euch einen lustigen, schönen und vor allem unfallfreien Fasching!